Antrags-Code: Vorschlag-2021-06-317
Ich schlage vor, die Verjährungsfrist von 10 Jahren bei sexuellem Missbrauch auf zu heben. Wie bei Mord soll es bei diesen Vergehen eine lebenslängliche Strafvervollgungsmöglichkeit geben
Missbrauch findet an den schwächsten Mitgliedern dieser Gesellschaft statt. Ihre Artikulation und mittteilungsmöglichkeiten sind oft eingeschränkt, wer spricht schon gerne darüber, was ihm passiert, und mit wem, und wird mir geglaubt. Die Opfer haben in der Regel lebenslänglich damit zu kämpfen. Auch wird vielen Opfern erst im Erwachsenenalter klar, was mit ihnen geschehen ist. Meist ist dann die Straftat verjährt und der oder die Täter kommen straffrei davon. Dieser unhaltbare Zustand muss beendet werden.